Pressemitteilung zur Entscheidung über einen Bürgerentscheid „Stopp Gewerbepark Fils“
Pressemitteilung zur Entscheidung über einen Bürgerentscheid „Stopp Gewerbepark Fils“
Es gibt viele gute Gründe, die gegen einen Gewerbepark sprechen – die UBU ist deshalb ein klarer Gegner des Gewerbeparks. Ein Bürgerentscheid ist ein Mittel der direkten Demokratie. Gerade wenn ein Projekt so umstritten ist wie dieses, ist es sinnvoll die Bürgerinnen und Bürger entscheiden zu lassen.
In der Gemeinderatssitzung am 27.09.2019 war die Entscheidung über einen Bürgerentscheid vertagt worden, obwohl alle Fraktionen des Gemeinderats für einen Bürgerentscheid sind. Die Stadtverwaltung war gebeten worden, die vorgeschlagene Fragestellung überprüfen zu lassen.
Mit Schreiben vom 04.10.2019 hatte das Landratsamt Göppingen Stellung bezogen. Klargestellt wurde dabei, dass Gegenstand eines Bürgerentscheids nur Angelegenheiten im Wirkungskreis der Gemeinde sein können. Überörtliche Angelegenheiten, deren Entscheidung in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Hoheitsträgers – beispielsweise eines Zweckverbandes – fallen, sind damit nicht durch einen Bürgerentscheid abstimmbar. Die Stadt Uhingen hat gemeinsam mit der Stadt Ebersbach einen Zweckverband gegründet, mit dem Ziel, den Gewerbepark Fils zu entwickeln – und damit Kompetenz und Aufgaben in dessen Hände übergeben. Beide Gemeinderäte beeinflussen mit ihren Entscheidungen den Zweckverband in seinem Handeln indirekt (Mehrheitsentscheidungen sind erforderlich).
Das Landratsamt Göppingen schlägt folgende Fragestellung für den Bürgerentscheid vor, die am 11.10.2019 vom Gemeinderat Uhingen beschlossen wurde:
„Soll die Stadt Uhingen sich an der Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets ‚Gewerbepark Fils‘ beteiligen?“
Vor dem Hintergrund, dass die Entwicklung des Gewerbeparks Fils mit der Gründung des Zweckverbandes abgegeben wurde, ist die Fragestellung aus unserer Sicht nach wie vor nicht eindeutig juristisch korrekt. Die SPD-Fraktion teilt diese Sichtweise und hatte in der Gemeinderatssitzung eine juristische Überprüfung durch einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht beantragt. Leider fand dieser Antrag keine Mehrheit.
Aus unserer Sicht ist auch der Termin für den Bürgerentscheid am 26.01.2020 sehr unglücklich gewählt. Dieser liegt sehr zeitnah nach der Advents-, Weihnachts- und Urlaubszeit und lässt deshalb wenig Raum für Bürgerinformation. Wir bedauern diesen Aktionismus – eine Abstimmung im März hätte sicherlich keine grundsätzliche Auswirkung auf die Entwicklung des Gewerbeparks Fils, so sich denn die Bürgerschaft dafür entscheiden würde.
Zur Abstimmung kam nach ausführlicher Diskussion die vom Landratsamt vorgeschlagene Fragestellung, der Bürgerentscheid findet am 26.01.2019 statt. Es gab von Seiten der UBU-Fraktion eine Enthaltung (keine Gegenstimme!) – diese ist den oben genannten Argumenten geschuldet: Fragestellung weiterhin mit juristischem Klärungsbedarf, Terminwahl.